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Süddeutsches Familienschiedsgericht

Belgradstr. 43
80796 München

Tel: 089 / 55 27 11 35
Fax: 089 / 30 72 57 44
Mail: gs@familienschiedsgericht.de






KONTAKT

Geschäftsstelle des Süddeutschen Familienschiedsgerichts

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SÜDDEUTSCHES FAMILIENSCHIEDSGERICHT

Vorwort


Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist auf Initiative der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München im April 2006 das "Süddeutsche Familienschiedsgericht" gegründet worden. Es ist das erste Schiedsgericht für Familiensachen in Deutschland.

Als Schiedsrichter stehen mit Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D., und Dr. Werner Schulz, Leitender Richter des Familiengerichts München a. D., sowie Dr. Elisabeth Kurzweil, Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt, drei erfahrene Familienrichter zur Verfügung.

Ziele und Voraussetzungen


Das Familienschiedsgericht bietet die Möglichkeit, statt eines gerichtlichen Prozesses oder im Rahmen eines ruhenden / ausgesetzten Verfahrens ( §§ 251, 278 V ZPO ) die Streitfälle Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung schnell zu erledigen. Das Familienschiedsgericht ist keine Konkurrenz oder Alternative zur Mediation, da es nur rechtliche Streitfragen klärt.

Die Durchführung des Schiedsverfahrens setzt voraus, dass beide Parteien, die durch Rechtsanwälte vertreten sein müssen, die Einleitung des Schiedsverfahrens beantragen sowie Schiedsvereinbarung und Schiedsordnung unterzeichnen. Schiedsvereinbarung und Schiedsordnung werden auf Anforderung von der Geschäftsstelle übersandt.

Vorteile des Familienschiedsverfahrens:


  • sofortige Terminsbestimmung,
  • ausführliche rechtliche Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung,
  • schnelle Entscheidung durch die langjährigen Familienrichter Dr. Gerhardt und Dr. Schulz,
  • abschließende Erledigung in einem Verfahren,
  • nichtöffentliche Verhandlung mit Verschwiegenheitspflicht,
  • Kosten der Schiedsrichter nur nach dem GKG.

SCHIEDSRICHTER

Dr. Peter Gerhardt


Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D., langjähriger Familienrichter und Vorsitzender eines Familiensenats, Ausbilder für Familienrichter und Fachanwälte für Familienrecht; Herausgeber und Autor des Standardwerks "Handbuch des Fachanwalts Familienrecht" und Autor bei Wendl/Dose "Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis" sowie weiterer zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.

Dr. Werner Schulz


Leiter des Familiengerichts München a. D., langjähriger Familienrichter und Ausbilder für Familienrichter und Fachanwälte für Familienrecht; Herausgeber und Autor des Standardwerks Haußleiter/Schulz "Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung" und des Kommentars Schulz/Hauß "Familienrecht" sowie weiterer zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.

Dr. Elisabeth Kurzweil


Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt, vorher mehrere Jahre Vorsitzende eines Familiensenats am Oberlandesgericht München, Ausbilderin für die gerichtliche Mediation.

SCHIEDSORDNUNG

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SCHIEDSVEREINBARUNG

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KOSTEN

Zur Einleitung des Schiedsverfahrens ist an die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 200 € zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt nicht nach dem RVG, sondern nach dem für die Parteien kostengünstigeren FamGKG. Der Mindeststreitwert beträgt 10.000 €. Für die Einzelrichtertätigkeit entstehen vier Wertgebühren (vgl. § 28 FamGKG, Anlage 2), beim erweiterten Schiedsgericht fallen drei Gerichtsgebühren für jeden Schiedsrichter an. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und notwendige Auslagen. Bei Streitwerten über 100.000 € kann mit den Parteivertretern auch eine Abrechnung nach Stunden vereinbart werden. Die Kosten tragen die Parteien in der Regel je zur Hälfte.

Beispiele:


Bei einem Streitwert von 20.000 € entstehen beim Einzelschiedsrichter Kosten von 1.060 € (4 x 265 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen (i.d.R. Pauschale von 20 €), bei einem Streitwert von 50.000 € fallen 1824 € (4 x 456 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an.

Bei einem Streitwert von 110.000 € entstehen beim erweiterten Schiedsgericht für beide Schiedsrichter Kosten von 5136 € (6 x 856 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

PRESSEBERICHTE

"Das Süddeutsche Familienschiedsgericht" von Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz, FamRZ 2007, 99

"Süddeutsches Familienschiedsgericht - Ein neuer Ansatz zur außergerichtlichen Streitbeilegung". Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz, FamRB 2006, 290.

"Schiedsgericht in Familiensachen". Ein Interview von Rechtsanwältin Rittinger und Rechtsanwalt Peine mit dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht a. D. Dr. PeterGerhardt,im ISUV/VDU Report Nr. 109 (September 2006)

"Schnelle Scheidung beim Familienschiedsgericht" in der Sendung "Recht brisant" in 3sat am 6. Februar 2008 (Externer Link).

FA-FamR/Kloster-Harz, 12. Aufl., Kap 20 Rn 61 ff

"Die Familienschiedsgerichtsbarkeit in Recht und Praxis" von Dr. Saskia Constanze Zellerhoff, Stämpfli Verlag 2020

"Die Schiedgerichtsbarkeit im Familienrecht - dargestellt am Beispiel des Süddeutschen Familienschiedsgerichts", von Dr. Peter Gerhardt in Festschrift für Hans-Joachim Dose, Seite 317 ff





STATISTIK

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GESCHÄFTSSTELLE

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